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Fahrtkostenabrechnung

Liebe Mitglieder,

der Vorstand hat auf seiner Sitzung am 19. Mai 2016 in Bezug auf die Abrechnung von Reisekosten folgendes beschlossen:

Es werden grundsätzlich nur Fahrtkosten ersetzt. Es gilt folgende Regelung:

Fahrtkostenzuschuss bei  Nutzung eines eigenen PKW

Ein Zuschuss zu den Kosten für die Benutzung eines eigenen Pkw wird nur dann gewährt, wenn

  • die Nutzung des Fahrzeuges der DLRG Ortsgruppe nicht möglich oder sinnvoll ist und
  • die Fahrtkosten nicht anderweitig erstattet werden(z.B. durch den Landesverband) und
  • die Fahrt im Zusammenhang mit einer Weiterbildung oder sonstigen auswärtigen Veranstaltungen steht, die im Interesse der DLRG Ortsgruppe Northeim ist(vorher mit dem Vorstand abstimmen).

Fahrten zum Training, zur Ausbildung oder zu eigenen Veranstaltungen der Ortsgruppe werden nicht erstattet. Das Kilometergeld beträgt 0,10 Euro; es erhöht sich um 0,01 Euro für jede weitere mitgenommene, reisekostenberechtigte Person.
Der Betrag orientiert sich an den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen Februar 2016.
Sollten sich diese erheblich verändern erfolgt eine Anpassung durch Vorstandsbeschluss. Es können nur die Kilometer geltend gemacht werden, die bei der Wahl der kürzesten Straßenverbindung anfallen würden.

Der Fahrtkostenzuschuss ist spätestens 30 Tage nach Durchführung der Fahrt durch Meldung mit dem Reisekostenformular geltend zu machen. 

Formular zur Reisekostenabrechnung

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